Vergangenen Freitag tauschte die Jahrgangsstufe 7 gemeinsam mit Frau Siegels-Hübenthal, Frau Ammann, Frau Cash und Frau Von Gimborn das Klassenzimmer gegen die Klever Natur und machte sich auf den Weg in den Wald. Trotz frostiger Temperaturen waren die Schülerinnen...
Klassenarbeiten
Allgemeines zu Klassenarbeiten
Neben der mündlichen Mitarbeit bilden die Klassenarbeiten die Grundlage für eine Leistungsbeurteilung. Hierbei sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
- gleichmäßige Verteilung im Schuljahr
- rechtzeitige Ankündigung
- Die Fachkollegen einer Jahrgangsstufe sollten sich bei den Themen der Klassenarbeiten auf einen gemeinsamen gleichen Rhythmus einigen, denn Themenverschiebungen provozieren Widersprüche.
- mdl. Fremdsprachen-Prüfungen „ersetzen“ eine schriftl. Klassenarbeit
- Facharbeiten können als schriftl. Klassenarbeit gewertet werden
- Rückgabe i.d.R. innerhalb von drei Wochen
- max. eine Arbeit bzw. mdl. Prüfung pro Tag und max. zwei Arbeiten bzw. mdl. Prüfungen pro Woche (vgl. dazu Nachschreibetermine)
- Klassenarbeiten werden nur am Vormittag geschrieben
- für Schüler mit LRS bzw. DaZ gelten besondere Regeln zur Bewertung der sprachlichen Leistungen
- für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann der SL besondere Nachteilsausgleiche auf Vorschlag der Klassenkonferenz festlegen (z.B. Zeitverlängerung, Großkopien, modifizierte Aufgabenstellungen, separater Schreibort, PC u.ä,)
Anzahl der Klassenarbeiten an der Karl Kisters Realschule
DEUTSCH | ENGLISCH | MATHEMATIK | KURS | |||||
Klasse | Anzahl | Dauer (U.Std.) |
Anzahl | Dauer (U.Std.) |
Anzahl | Dauer (U.Std.) |
Anzahl | Dauer (U.Std.) |
5 | 3 + 3 | 1 | 3 + 3 | bis zu 1 | 3 + 3 | bis zu 1 | – | – |
6 | 3 + 3 | 1 | 3 + 3 | bis zu 1 | 3 + 3 | bis zu 1 | 3 + 3 | bis zu 1 |
7 | 3 + 3 | 1 – 2 | 3 + 3 | 1 | 3 + 3 | 1 | 3 + 3 | bis zu 1 |
8 | 3+2+LSE | 1 – 2 | 3+2+LSE | 1 – 2 | 3+2+LSE | 1 – 2 | 3 + 2 | 1 |
9 | 2 + 2 | 2 | 2 + 2 | 1 – 2 | 2 + 2 | 1 -2 | 2 + 2 | 1 – 2 |
10 | 2+2+ZP | 2 | 2+2+ZP | 1 – 2 | 2+2+ZP | 2 | 2 + 2 | 1 – 2 |
Von diesen Klassenarbeiten sind laut Absprachen der Fach- / Schulkonferenzen die folgenden Klassenarbeiten als Mündliche Sprachprüfungen zu konzipieren:
- Jeweils eine Klassenarbeit im Fach Englisch der Jahrgänge:
Klasse 7 | Klasse 8 | Klasse 9 | Klasse 10 | |
Termin: | 29.05.2022 | 19.01.2022 | 08.03.2022 | 03.03.2022 |
- Jeweils eine Klassenarbeit im Fach Niederländisch bzw. Französisch in den Klassenstufen 7 und 8; die mündlichen Sprachprüfung „Taaldorp“ in 9-10 mit Sprachpaten der Partnerschule Boxmeer / NL ersetzt keine Klassenarbeit.
Weitere schriftliche Überprüfungen:
- kurze schriftliche Überprüfungen (5-10 Min.) können jederzeit – angepasst an die Altersstufe der Schüler – durchgeführt werden
- schriftliche Überprüfungen dürfen (bzgl. Umfang und Bearbeitungszeit) nicht den Anschein von Klassenarbeiten haben
- an Tagen mit Klassenarbeiten sollen keine weiteren schriftlichen Tests geschrieben werden
- mangelhafte Sprachleistungen können nicht nur im Fach Deutsch, sondern auch in den anderen Fächern zur Absenkung der Note führen. Hier sind die besonderen Nachteilsausgleiche für LRS bzw. DaZ zu berücksichtigen.
Nachschreibe-Termine
Fehlen Schüler bei der Klassenarbeit, können sie am Dienstag nach der Mittagspause (ab 13.55 Uhr) zum Nachschreibetermin bestellt werden. Der Fachlehrer informiert den Lehrer, der die Aufsicht führt, rechtzeitig. Für diese Nachschreibetermine kann der Schulleiter im Einzelfall Ausnahmen zulassen, falls bereits zwei weitere Klassenarbeiten in der Woche geplant sind.
Information der Eltern
Eltern sollten die Kenntnisnahme der Klassenarbeit (inkl. Klassenspiegel) gegenzeichnen. Einige Kollegen ergänzen die Benotung der Klassenarbeit mit einer Rückmeldung zur vergessenen Hausaufgaben und mündlichen Leistungen. Dies macht die Notengebung am Ende des Halbjahres transparenter.
Lernstandserhebung
Termine 2018
Fach | Deutsch |
Englisch |
Mathematik |
Termin: | Dienstag, 27.02.2018 | Donnerstag, 01.03.2018 | Dienstag, 06.03.2018 |
Ziel und Inhalte
Mit Lernstandserhebungen soll festgestellt werden, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt in den getesteten Fächern verfügen. Die Ergebnisse können von den Schulen mit den Vorgaben der Kernlehrpläne verglichen werden und leisten damit einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Teilnahme
Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen verpflichtend.
Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen können freiwillig teilnehmen – ihre Ergebnisse gehen nicht in die Gesamtauswertung ein. Die Entscheidung hierfür liegt im Ermessen der unterrichtenden Lehrkraft.
Schülerinnen und Schüler, die weniger als 12 Monate in Deutschland leben und die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen, nehmen nicht teil.
Welchen Einfluss hat das Ergebnis der Lernstandserhebung auf die Notengebung?
Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet
Was unterscheidet eine Lernstandserhebung von einer Klassenarbeit?
- Mit Lernstandserhebungen wird überprüft, welches Wissen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler in ihrer bisherigen Schulzeit erworben und aktiv zur Verfügung haben, um damit fachspezifisch zu arbeiten. Klassenarbeiten beziehen sich dagegen eher auf die vorausgegangene Unterrichtssequenz.
- Lernstandserhebungen enthalten unterschiedliche Aufgabenformate (z. B. multiple-choice, halboffene, offene Aufgaben). Im Gegensatz zu Klassenarbeiten decken die Aufgaben das gesamte Schwierigkeitsspektrum ab (dies wird in Voruntersuchungen empirisch bestimmt). Aus testmethodischen Gründen sollen die Lösungen eindeutig als „richtig oder falsch“ einzustufen sein. Der Kompetenzwert einer Schülerin bzw. eines Schülers wird aus der Gesamtheit aller eingesetzten Aufgaben bestimmt..
Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10
Grundlage: Schulgesetz und Durchführungsbestimmungen (vgl. dazu auch www.bildungsportal.nrw.de)
Termine:
Deutsch: | Dienstag, den 08.05.2018 |
Englisch: | Dienstag, den 15.05.2018 |
Mathematik: | Donnerstag, den 17.05.2018 |
Bekanntgabe der Vor-und Prüfungsnoten: Montag, den 18.06.2018
Prüfungsbeginn: Alle Schülerinnen finden sich bitte um 8:45 Uhr vor den Prüfungsräumen ein. Nach der Einweisung wechseln sie von dort mit den zugelassenen Hilfsmitteln (siehe Liste der Fächer) aber ohne Taschen, Jacken, elektronische Geräte usw. in den Prüfungsraum. Die Prüfungszeit beginnt um 9:00 Uhr im zugeteilten Prüfungsraum.
Bearbeitungsdauer: Deutsch (150 Minuten); Mathematik (120 Minuten); Englisch (120 Minuten) In allen Fächern stehen zusätzlich 10 Minuten zur Orientierung zur Verfügung. Im Fach Deutsch werden darüber hinaus 10 Minuten zur Aufgabenauswahl gewährt. Die vorzeitige Abgabe der Prüfungsarbeit ist nicht zugelassen. Alle Arbeiten sind nach Ablauf der vorgesehenen Bearbeitungszeit einzureichen.
Prüfungsfähigkeit: Mit dem Betreten des Prüfungsraums erklärt der Schüler / die Schülerin seine / ihre Prüfungsfähigkeit. Zum Nachschreibtermin wird nur zugelassen, wer sich am Prüfungstag bis 8:45 Uhr telefonisch im Sekretariat krank gemeldet hat und noch im Verlaufe des Prüfungstages ein aktuelles ärztliches Attest vom Tag abgibt bzw. abgeben lässt. Das gleiche Verfahren gilt für die Nachschreibtermine.
Hilfsmittel
Deutsch: Im Fach Deutsch liegen Wörterbücher zur Einsichtnahme für die Prüflinge im Prüfungsraum bereit.
Mathematik: Im Fach Mathematik sind Zirkel, Geodreieck, eine handelsübliche Formelsammlung und ein wissenschaftlicher Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Vor Prüfungsbeginn ist ein Speicher-Reset durchzuführen.
Englisch: Im Fach Englisch sind keine Wörterbücher zugelassen.
Das Papier wird gestellt. Das Schreibmaterial ist vom Prüfling mitzubringen. Das gegenseitige Ausleihen von Schreibmaterialien, Taschenrechnern, Geodreiecken usw. während der Prüfungszeit ist nicht zugelassen. Alle für die Benutzung während der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine Zusätze, handschriftliche Notizen o. ä. enthalten (siehe: Täuschungsversuch gemäß § 36 APO-S I).
Täuschungsversuch Die Schülerinnen und Schüler dürfen den Prüfungsraum nur außerhalb der schulischen Pausenzeiten und nur mit Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen; die Erlaubnis kann jeweils nur einer Schülerin oder einem Schüler erteilt werden.
Die Benutzung oder die Mitführung elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten (Mobiltelefone, Pocket-PC, MP3-Player u. ä.) im Prüfungsraum – auch im ausgeschalteten Zustand – ist nicht gestattet und wird als Täuschungsversuch gemäß § 36 APO-S I gewertet werden. Kopf- oder Ohrhörer dürfen während der Prüfung nicht benutzt werden.]