Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10,

am Ende der Jahrgangsstufe 10 können Schülerinnen und Schüler der Realschule beim Vorliegen entsprechend guter Leistungen neben der Fachoberschulreife (FOR) auch den Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben und an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs die Fachhochschulreife (Fachabitur) oder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben.

Durch den Systemwechsel vom G8- zum G9-Gymnasium in Nordrhein-Westfalen wird an den Gymnasien im Schuljahr 2023/24 keine Einführungsphase (erstes Jahr der gymnasialen Oberstufe) eingerichtet. Regulär ist daher ein Wechsel zum Gymnasium nach dem Besuch der Realschule zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.

Um Schülerinnen und Schülern der Realschulen im jetzigen Jahrgang 9 (Schuljahr 2021/22) dennoch – neben dem Wechsel zur Gesamtschule oder zu einem Berufskolleg – einen Wechsel zum Gymnasium zu ermöglichen, hat das Land Nordrhein-Westfalen in jeder kreisfreien Stadt bzw. jedem Landkreis ein oder mehrere Gymnasien festgelegt (sog. „Bündelungsschulen“), an denen beim Erreichen der notwendigen Anmeldezahlen ebenfalls eine Einführungsphase eingerichtet wird und die diesen Jahrgang zum Abitur führt.

Für die Karl Kisters Realschule ist dies das Konrad-Adenauer-Gymnasium.

Für Schülerinnen und Schüler der jetzigen Jahrgangsstufe 10 der Realschule ist zu beachten, dass im Schuljahr 2022/23 alle bekannten Aufnahmemöglichkeiten an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs bestehen. Sollte jedoch ein Wechsel zu einem Gymnasium erfolgen, welches oben nicht genannt ist, ist die Wiederholung einer Jahrgangsstufe am gewählten Gymnasium nicht möglich und ein weiterer Schulwechsel erforderlich.

Kristan Best

Schulleiter